Symbolbild (stock.adobe.com - gpointstudio)Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und sind für den Schulbesuch für das Schuljahr 2027/2028 anzumelden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in der Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen (§ 27 SächsSchulG). Eltern können die Grundschule, in der ihr Kind eingeschult werden soll, selbst wählen. Empfehlenswert ist dabei, die Wohnortnähe zu berücksichtigen. Nachdem alle Anmeldungen vorliegen, trifft die Schulleiterin/der Schulleiter die endgültige Entscheidung über die Einschulung in der gewünschten Schule.
Für alle Grundschulen im gemeinsamen Schulbezirk der Großen Kreisstadt Borna (GS „Clemens Thieme“, GS „Kinder dieser Welt“ und GS Neukirchen „Brigitte Beyer“) ist die Schulanmeldung am
Dienstag, 08.09.2026, von 9:00 - 17:00 Uhr und Mittwoch, 09.09.2026, von 9:00 - 17:00 Uhr.
Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen Stadt anmelden möchten, müssen Sie einen Antrag mit einer triftigen Begründung stellen. Die Schulanmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden. Es ist nicht notwendig, die Kinder zur Schulanmeldung mitzubringen.
Zur Anmeldung mitzubringen sind:
Personalausweis der/des Sorgeberechtigten
Geburtsurkunde oder entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes (Personalausweis; Kinderreisepass, etc.)
ggf. Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung)
ggf. Vollmacht mit Kopie des Personalausweises
ggf. Aufenthaltsbescheinigung
Die Einschulung findet für alle Grundschulen am 21. August 2027 statt.
Einführung einer sachsenweiten digitalen Grundschulanmeldung
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 alternativ über folgenden Link an einer Grundschule anmelden: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.